Wussten Sie, dass Rentner, Verwitwete und Behinderte nur 50% Steuern und Abgaben zahlen müssen?
EMPURIABRAVA / KATALONIEN / SPANIEN: Damit macht das Rathaus in Castelló keine Werbung! Laut Stadtverordnung* ist es so, dass Rentner, Verwitwete und Behinderte eine “Ermäßigung in Höhe von 50 % des Betrags der kommunalen Steuern und Abgaben erhalten”, die tatsächlich Steuerzahler sind und die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Rentner müssen folgende Dinge berücksichtigen**:
- Sie müssen zum Zeitpunkt der Steuerentstehung, d. h. am 1. Januar des Jahres, für das die Steuererstattung beantragt wird, seit mindestens einem Jahr in der Gemeinde gemeldet sein.
- Nachweis eines Einkommens von weniger als 2,5 des Bruttomindestlohns durch Vorlage der entsprechenden Belege (Einkommenssteuererklärung, Rentenbescheinigung und andere Unterlagen zum Nachweis des im Vorjahr erzielten Einkommens). Ausländer müssen, um in den Genuss der Ermäßigung zu kommen, als Einwohner gemeldet sein und eine von der zuständigen Stelle des Finanzministeriums ihres Herkunftslandes ausgestellte Einkommensbescheinigung sowie gegebenenfalls eine Einkommens- oder Vermögenserklärung und eine in Spanien erworbene Einkommensbescheinigung vorlegen.
- Diese Ermäßigung wird nur auf die Wohnsteuer (Grundsteuer, IBI) angewandt, für die der Nachweis der Anmeldung erbracht wird (gilt also im Falle des Besitzes mehrerer Immobilien nur für das Haus oder Wohnung, wo man tatsächlich gemeldet ist).
- Als behindert gelten Personen mit einem Grad der Behinderung von 33 % oder mehr und den entsprechenden Nachweisen.
Witwen und Witwer, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen, erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 75 % der Gebühr (es gelten hier auc h die beiden ersten Punkte aud dem vorherigen Absatz):
- Ausländer müssen, um die Ermäßigung in Anspruch nehmen zu können, als gemeldeter Einwohner registriert sein und die entsprechenden Unterlagen ihres Herkunftslandes vorlegen, aus denen hervorgeht, dass die Witwen-/Witwerrente die einzige Rente ist, die sie erhalten, sowie eine von der zuständigen Stelle oder einer gleichwertigen Stelle des Finanzministeriums ihres Herkunftslandes ausgestellte Einkommensbescheinigung und gegebenenfalls die Einkommens- oder Vermögenssteuererklärung und die Bescheinigung über alle in Spanien erzielten Einkünfte.
- Diese Ermäßigung wird nur auf die Wohnsteuer (Grundsteuer, IBI) angewandt, für die der Nachweis der Anmeldung erbracht wird (gilt also im Falle des Besitzes mehrerer Immobilien nur für das Haus oder Wohnung, wo man tatsächlich gemeldet ist).
Im Grunde genommen sind die Voraussetzungen daür, eine Menge Geld zu sparen, recht einfach zu erfüllen. Trotzdem ist es angebracht, sich einen Steuerberater zu nehmen, denn das Ausfüllen der enstprechenden Formulare muss wahrscheinlich in katalanischer Sprache geschehen und ein Spezialist wird Ihnen auch sagen können, wo man z.B. als Renter sonst noch Vergünstigungen bekommen kann. Nicht nur in der Gemeinde wird es preiswerter, sondern auch im Kino, Theater, im Bus, in der Bahn und auch in einigen Geschäften. Grundvoraussetzung ist jedoch, dass man sich auf dem Rathaus anmeldet (auch hier gibt es mehrere Möglichkeiten, die Ihnen aber auch der Steuerberater erklären kann) und ab dem Anmeldezeitpunkt in einem Jahr kann man die Rabatte dann im Rathaus geltend machen.
*Wir haben nur die Unterlagen aus Castelló d’Empúries vorliegen. Wie das in anderen Orten gehandhabt wird, entzieht sich unserer Kenntnis. Aber es wird wohl so ähnlich sein.
** Nächste Woche soll es angeblich ein paar Änderungen zu diesem Thema geben. Wir bleiben dran.
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