EMPURIABRAVA, 26.03.2023 - 05:09 Uhr

Wo beginnt eigentlich die Küste?

von Max aus Roses

Die Diskussion um das Küstengesetz geht u.a. darum, wo das Land aufhört und wo die Küste anfängt.

Einer der strittigen Punkte bei der Umsetzung des Küstengesetzes scheint zu sein, daß es unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, wo das Meer aufhört und das Land, d.h. die Küste beginnt.

Die Sache wäre ganz einfach, wenn man das am 29. April 1958 in Genf beschlossene „Internationale Übereinkommen über das Küstenmeer“, das Spanien am 25. Februar 1971 – allerdings mit Vorbehalten – unterzeichnet hat, zugrunde legen würde.

In Art. 3 der o.g.  Übereinkunft wird die sog. „Basis-Linie“ festgelegt, d.h. die Linie mit der sowohl messtechnisch, als auch juristisch festgelegt wird, wo die Grenze zwischen Land und Wasser, also die „Küste“ zu finden ist.

Als „Basislinie“ ist die Niedrigwasser-Linie entlang der Küste zu verstehen, wie sie in den amtlichen Seekarten eingetragen ist.

Der Blick auf die Seekarte für die Bucht von Roses zeigt sowohl dem Laien, als auch den jeweiligen Fachleuten – oder denen, die sich dafür halten - , wo das Meer aufhört und wo das Land beginnt.

Falls sich auf diesem Landgebiet irgendwelche Gewässer (Flüsse, Seen, Kanäle, ganz wichtig: auch Häfen!) befinden, zählen sie ab der Basislinie zu den Binnen-Gewässern, also nicht zum Meer.

Offenbar in Unkenntnis  dieser  Tatsachebemüht man geradezu abenteuerliche Argumente, wie den Punkt an Land, der jemals bei einer Sturmflut oder einer übergroßen Welle von Wasser überspült  wurde,  um  eine Linie festzulegen, die man als Küstenlinie verstehen sollte.

Messungen des Salzgehaltes von ans Meer angrenzenden, oder ins Meer einmündenden

Flüssen und Kanälen sind in diesem Zusammenhang ebenso unnötig wie unsinnig, weil sie nur von hydromorphologischer Bedeutung (d.h. im Hinblick auf die medioambientale / Umwelt bezogene Funktion) sind und damit keinerlei Aussage über die messtechnische und juristische Zugehörigkeit des betreffenden Gewässers gemacht werden kann.

Leider kennt der Verfasser im Moment die bei der Unterzeichnung im Jahre 1971 von der spanischen Regierung gemachten Vorbehalte nicht.

Die Internationale Übereinkunft über die Küstengewässer würde mit Art. 7 sogar so weit gehen, daß die gesamte Bucht von Roses den sog. „inneren Gewässern“, d.h. den Binnengewässern zugeschlagen werden könnte und damit die messtechnische und juristisch relevante Küstenlinie zwischen Cap Norfeu und Cap de Utrera liegen würde.

Art. 7 / 4. der genannten Übereinkunft sagt nämlich, wenn „ … die Entferung zwischen den Niedrigwasser-Marken der natürlichen Öffnungspunkte (einer Bucht) weniger als 24 Seemeilen, d.h. 44,448 km auseinanderliegen, kann die Basislinie als gerade Linie zwisch-en diesen beiden Punkten gezogen werden. Die Entfernung zwischen den o.g. Punkten beträgt etwa 16 bis 20 km, also weniger.

Im Klartext hieße dies, daß die gesamte Bucht von Roses nicht unter das Küstengesetz fiele, weil die verschiedenen Schutz-Zonen praktisch im Meer, d.h. in der Bucht von Roses verlaufen würden.

Wo sind die ausgeschlafenen Juristen, die diese Argumentation aufnehmen und damit alle bisherigen Überlegungen über den Haufen werfen?



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