Was ist eine touristisch genutzte Immobilie?
von Max aus Roses
Wenn man auf touristisch genutzte Immobilien Abgaben erheben will, muß geklärt sein, was genau darunter zu verstehen ist. Jeder Immobilienbesitzer hat eine NIE-Nummer, d.h. er ist fiskalisch erfaßt und mit seinem Eigentum steuerpflichtig. Sobald er seinen Urlaub in den eigenen vier Wänden verbringt, ist dies dem Wesen nach eine touristische Nutzung, wenn er dies nicht mehr als 90 Tage im Jahr tut.
Sobald der Aufenthalt 90 Tage im Jahr überschreitet, besteht Meldepflicht, d.h. es muß eine Anmeldung beim zuständigen Ajuntament und die Eintragung ins Europäische Einwohnerregister bei der Policia Nacional erfolgen. Ab dieser Dauer handelt es sich nicht mehr um einen touristischen Aufenthalt.
Für EU-Ausländer wird seit dem 1.4.2007 ( d.h. seit Inkrafttreten des Gesetzes über den freien Personenverkehr und die Niederlassungsfreiheit von EU-Staatsbürgern gem. Real Decreto 240/ 2007) keine „tarjeta de residencia“ mehr ausgestellt. Stattdessen erhält man eine Bescheinigung ( grünes Blatt im DIN-A4 - Format ) über die Eintragung im Europäischen Einwohner - Zentral-Register. Inhaber einer noch gültigen tarjeta de residencia müssen diese Bescheinigung erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der tarjeta beantragen.
Bei der in „El Punt“ und auch in „arena“ erwähnten Abgabe für touristisch genutzte Immobilien dürfte es sich daher um eine Art „Zweitwohnsitz - Abgabe“ handeln, wie wir sie auch von Deutschland her kennen, wo von Kommune zu Kommune unter-schiedliche Hebesätze ( z.B. 5% -15% der Jahres-Netto-Kaltmiete) bestehen. Dies entspricht auch in etwa den genannten Beträgen zwischen 407€ und 651€ pro Jahr.
Die Bewohnbarkeits-Bescheinigung oder „cedula de habilitabilidad“ ist u.a. Voraussetzung für den Anschluß und den Verbleib einer Immobilie am öffentlichen Versorgungsnetz. Wenig bekannt ist, daß die Gültigkeit auf 15 Jahre begrenzt ist. Gem. den gültigen Bestimmungen ist sie außerdem erforderlich bei Vermietung oder Verkauf, oder bei einer tiefgreifenden Veränderung/ Renovierung einer Immobilie.
Mit der Bescheinigung will man sicherstellen, daß von einem Gebäude sowohl hinsichtlich der bautechnischen Ausführung, als vor allem in Bezug auf die haustechnische Installation (Wasser, Strom etc.) keine Gefahren ausgehen und daß die diesbezüglichen Vorschriften eingehalten wuden.
Die Bewohnbarkeits-Bescheinigung muß von einer fachlich kompetenten und amtlich anerkannten Person ( technischer Architekt, Bauingenieur) ausgestellt, bei der Generalitat vorgelegt und von dieser bestätigt werden. Wenn eine Immobilie den Vorgaben entspricht ist die Angelegenheit unproblematisch, die dabei entstehenden Kosten bewegen sich zwischen 250€ und 350€.
Bei älteren Immobilien können allerdings vorausgehende Investitionen nötig werden, da die Vorschriften in der Vergangenheit ständig den verbesserten und strengeren technischen Standards z.B. bezüglich Wärme- und Schallschutz angepasst wurden und ältere Gebäude diese Vorgaben oft nicht erfüllen.
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