Tun Sie etwas – meine Herren Außenminister!
von Max aus Roses
Was viele nicht richtig im Bewußtsein haben, ein Außenminister, bzw. sein Ministerium, hat nicht nur die Rechte und Interessen der Regierung, deren Außenminister er ist, sondern auch die Rechte und Interessen der jeweiligen Bürger des Staates, denen im Ausland Unrecht oder Gewalt zugefügt wird, zu vertreten.
Dafür muß es natürlich gute Gründe, d.h. einen Konflikt geben, der auf anderen Ebenen nicht, oder nicht mehr lösbar ist. In aller Regel handelt es sich dabei um massive Verletzungen von staatsbürgerlichen Grundrechten, wie das Recht auf Freiheit und körperliche Unversehrtheit.
Daß, und auf welche Weise Regierungen z.B. bei Entführungen und Terrorakten tätig werden, ist uns allen bekannt. Es wird, soweit möglich, politischer Druck auf die in Frage kommenden Regierungen ausgeübt, Krisenstäbe werden gebildet, Befreiungsmaßnahmen organisiert und meist, wenn auch teilweise im Verborgenen, fließen nicht unerhebliche Geldbeträge bei der Lösung des Problems.
Zu den in allen europäischen Staaten geschützten Grundrechten gehört jedoch auch das Recht auf Eigentum, bzw. dessen Schutz gegenüber unbefugtem und willkürlichem Zugriff.
Das Spanische Küstengesetz, bzw. dessen nicht im Einklang mit den Rechtsnormen der Mehrheit der EU-Staaten stehende Umsetzung ist ein derartiger Fall.
Im Gegensatz zu einer Entführung, geht es dabei nicht „nur“ um die Rettung einzelner, es geht um die Verteidigung der Rechte und auch um Wohl und Wehe, ja teilweise um die Existenz, ganzer Bevölkerungsteile.
Es kann nicht sein, daß die Regierungen von Deutschland, Frankreich und England einfach wegsehen, wenn ihre Staatsbürger, deren Eigentum in Spanien bedroht ist, in den den Mühlen der spanischen Justiz zerrieben und das Rechtsempfinden der EU verspottet wird.
Es muß nicht, Gott sei Dank nicht mehr, um Krieg oder Frieden gehen, um die Botschafter eines Landes einzubestellen und ihnen klarzumachen, daß das Verhalten ihrer Regierung inakzeptabel ist, gegen die mehrheitliche Rechtsauffassung seiner Bündnispart-ner verstößt und daß widrigenfalls Sanktionen in Betracht kommen könnten.
Nachdem heutzutage sowohl die die Außenminister, als auch die jeweiligen Regierungschefs in ständigem und intensivem Kontakt stehen, sollten keine diplomatischen Hürden zu überwinden sein, um dieses Thema anzusprechen.
Letztendlich geht es hier nicht, auf jeden Fall nicht nur, um unterschiedliche Rechtsauffassungenes geht um ein in seiner Dimension noch gar nicht erkanntes wirtschaftliches und gesellschaftliches Problem, das u.a. in die Kerbe der hinlänglich bekannten Immobilienkrise haut.
Sollte es diesmal nicht möglich sein, absehbaren Schaden zu verhindern, anstatt ein weiteres Mal Volksvermögen in großem Umfang zu vernichten?
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