Das Küstengesetz läuft Gefahr, alte Fehler durch neue zu ersetzen (2)
von Max aus Roses
Fortsetzung von gestern
Stattdessen scheint momentan generell alles von Abriß und Rückbau bedroht und löst damit eine Flut von Einsprüchen und Verfahren aus, die nur Zeit, Geld und Nerven kosten und mit dem sog. gesunden Menschenverstand vielfach nicht nachvollziehbar sind.
Nur wer den Menschen nicht auch als Teil der Natur mit dem Recht, sie zu nutzen und zu gestalten sieht, kann wollen, daß die Küs-ten in ihrer Gesamtheit, wie vom Gesetz vorgesehen, dem menschlichen Ein-fluß und Gestaltungswillen gänzlich entzogen und wieder zu leeren Einöden, wie einst in den Ostblockländern, zurückgebaut werden.
Die vom Küstengesetz sanktionierte staatliche Anmaßung, über privatwirtschaftliche Investitionen und deren Amortisation zu befinden, bzw. diese sogar zeitlich vorgeben zu wollen, steht in krassem Widerspruch zu den Regeln der freien Marktwirtschaft und ist in dieser Form weder sinnvoll, noch darstell- und hinnehmbar.
Wenn man dieses Gesetz in Verbindung mit im europäischen Vergleich ohnehin mangelhaften Schutz privaten Eigentums als Einstieg in eine zunehmende Verstaatlichung von
natürlichen Resourcen und als Eingriff des Staates in die Privatwirtschaft sehen will – und das könnte man - dann stellt sich die Frage, ob Spanien noch in die EU gehört.
Die spanische Küste kann und muß so-wohl aus kulturellen, als auch aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen ein gewisses Maß an Bebauung und privatwirtschaftlicher Nutzung ohne staatliche Gängelei zulassen. Dies kann nicht nur den (staatlichen) Häfen und Verkehrswegen zugestanden werden, die gem. der könig-lichen Rede recht wenig mit Umweltschutz und der Möglichkeit des freien Zugangs durch die Allgemeinheit am Hut haben.
Der Hebel wäre viel mehr – zwar nicht speziell über dieses Gesetz, jedoch ganz im Sinn des Umweltschutzes – auch an ganz anderer Stelle anzusetzen.
Dem Verfasser sind alleine in der näheren Umgebung Ur- banisationen bekannt, die weder über eine eigene Kläranlage, noch über den Anschluß an ein öffentliches Klärwerk verfügen und ihre Abwässer seit Jahren einfach „in die Pampa“ leiten.
Fischhältereien in der Bucht von Roses belasten das Meerwasser und damit die Strände mit erheblichen Mengen an antibiotisch angereicherten Fischexkrementen.
Die geothermische Nutzung des Meer- und Grundwassers, d.h. die Gewinnung von Wärme für Brauchwasseraufbereitung und Heizwasser, wird gesetzgeberisch weder angestrebt, noch in die Praxis umgesetzt, stattdessen verqualmen zahllose Öl- und Gas-brenner die saubere Meeresluft.
Die spanische Regierung würde sowohl sich, ihrer Justiz und ihren Verwaltungen, als auch dem Land und damit den Betroffenen vieles ersparen, wenn sie sich zu einer Novellierung des Gesetzes durchringen könnte.
Einer Novellierung auf der Basis rechtsstaatlicher und marktwirtschaftlicher Prinzipien ohne Rückwirkung von Gesetzen, mit Augenmaß und differenziertem Blick auf das Nötige und Mögliche, in Verantwortung gegenüber der Umwelt und den zukünftigen Generationen, jedoch ohne über das Ziel hinauszuschießen.
Spanien braucht seine Küsten sowohl kulturell, als auch wirtschaftlich als unverzichtbare Geldquelle. Es wird weder sich, noch die Welt wesentlich verändern oder gar retten, wenn es die Kuh schlachtet, die sie seit mehreren Jahrzehnten melkt und weiter zu melken genötigt sein wird. Da die Umsetzung des Küstengesetzes, bzw. der Vollzug der Sanktionen dem Rechtssystem weitgehend entzogen und den Verwaltungen übertragen wurde, kann das Gesetz in seiner bestehenden Form nur politisch ausgehebelt werden.
Das Küstengesetz läuft Gefahr, alte Fehler durch neue zu ersetzen
von Max aus Roses
Aufgabe ordnungs-politischer Maßnah-men in einem freiheitlichen, marktwirtschaftlich organisier- ten demokratischen Rechtsstaat ist es, auf dem Boden der Verfassung per Gesetz Bedingungen zu schaffen, zu erhalten und ständig weiterzuentwickeln, die die Rechte und Interessen aller berücksichtigen und so gut wie möglich miteinander in Einklang bringen.
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