EMPURIABRAVA, 26.03.2023 - 05:17 Uhr

Das Küstengesetz: Eine Bankrotterklärung spanischer Politik, Justiz und Verwaltung (2)

von Max aus Roses

Anstatt zu allererst „den eigenen Stall auszumisten und aufzuräumen“, d.h. zu klären wann, wo, warum und von wem welche Rechtsbrüche in der Vergangenheit begangen wurden, scheint es in dieser Hinsicht eine Art Generalamnestie, bzw. eine stillschweigend erteilte Absolution für begangene Sünden zu geben. Eine vorherige parlamentarische Behandlung und Bewertung dieses Themas mit entsprechenden Konsequenzen ist zumindest dem Verfasser bislang nicht bekannt.

Dies verstößt ebenso gegen die Mindestanforderungen an einen Rechtsstaat, wie das  mit Urteil des obersten Gerichtshofs außer Kraft setzbare Rückwirkungsverbot von Gesetzen.

Der vorliegende Text sagt, man habe  den Regionen und Kommunen bezüglich der Umsetzung des Gesetzes im Rahmen der ihnen zugewiesenen Kompetenzen gewisse Ermessens- und Entscheidungs - Spielräume übertragen und den direkten Einfluß des Staates auf Gebiete begrenzt, wo keine kommunalen Kompetenzen bestehen, bzw. den staatlichen Einfluß auf eine auf Gegenseitigkeit bauende Informations- und Entscheidungs-praxis beschränkt. Um so verwunderlicher erscheint vor dieser Aussage, daß vom Gesetz betroffene Eigentümer, z.B. in Empuriabrava, Post aus Madrid und nicht von der dafür zuständigen Kommune  erhalten.

Im folgenden wird der eingangs erwähnte Text auf für die laufende Diskussion relevante Passagen verkürzt bzw. nur auszugsweise und sinngemäß, d.h. nicht wortwörtlich wiedergegeben. Vom Verfasser als ergänzend erachtete Bemerkungen stehen in Klammern.

Es ist die Rede von der 7.880km langen Küste, Spaniens, wovon 24% bzw. 13.560 Hektar Strände sind, deren biologisches Gleichge- wicht zu schützen und, wo nötig, wiederherzustellen sei.

Die Küste sei – wie in anderen Ländern – von starkem Bevölkerungswachstum und von der Nutzung  durch Tourismus, Landwirtschaft, In-dustrie, Fischerei und anderen Eingriffen betroffen.

Im Küstenbereich von etwa 5km Breite – was 7% der Fläche des Landes ausmache – haben zu Beginn des vergange- nen Jahrhunderts etwa 12% der spanischen Gesamtbevölkerung gelebt, mitt- lerweile seien die Küstenzonen auf 35% der Landesfläche mit einer im Landesvergleich viermal höheren Bevölkerungsdichte angewachsen, die sich jahreszeitlich durch den Tourismus nochmals verdreifacht, es konzentrieren sich so 82% der Gesamtbevölkerung auf die Küstenzonen.

Insgesamt müsse man von einer beschleunigten Verlagerung der Bevöl- kerung vom Landesinneren an die Küste sprechen, wobei etwa 40% des Umlandes der spanischen Küsten bereits urbanisiert oder als Bauland ausgewiesen seien, davon  7% für Hafenanlagen, 3% für Industrie, 8% für landwirtschaftliche, etwa 42% für noch nicht näher definierte Nutzung.

Fortsetzung morgen



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