Katalanische Regierung führt die neue CO2-Abgassteuer für Fahrzeuge ein
KATALONIEN / SPANIEN: Katalonien arbeitet seit langem an der Reduzierung seiner Kohlendioxid (CO2)-Emissionen und hat seit 2005 einen Weg eingeschlagen, der es in den Rahmen der Einhaltung der Kyoto-Verpflichtungen und der internationalen Politik gegen Treibhausgasemissionen gestellt hat.
Mit dem gleichen Ziel führt die Generalitat in diesem Jahr eine Steuer auf Kohlendioxidemissionen von Kraftfahrzeugen ein. Es handelt sich um eine Steuer, die mit der von Europa geförderten grünen Besteuerung zur Bekämpfung des Klimawandels und mit den nachhaltigen Entwicklungszielen der Agenda 2030 übereinstimmt.
Angesichts der klimatischen Notsituation, in der sich der Planet befindet und aus dem Engagement für die Umwelt heraus, wird die Steuer mit dem klaren Wunsch umgesetzt, die Reduzierung der CO2-Emissionen von Fahrzeugen zu fördern, die einen direkten Einfluss auf den Treibhauseffekt und die globale Erwärmung und damit auf die Gesundheit der Bürger haben.
Die Steuer wurde durch das Gesetz 5/2017 über steuerliche, administrative, finanzielle und öffentliche Maßnahmen geschaffen. Anschließend wurde die Verordnung in das Gesetz 16/2017 vom 1. August zum Klimawandel aufgenommen. Die Verordnung zielt darauf ab, den Übergang zu einer treibhausgasneutralen, wettbewerbsfähigen, innovativen und ressourceneffizienten Wirtschaft zu begünstigen, die Anfälligkeit der Bevölkerung, der sozioökonomischen Sektoren und der terrestrischen und marinen Ökosysteme für die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu verringern sowie Bildung, Forschung, Entwicklung und Technologietransfer zu fördern und Wissen über die Anpassung an den Klimawandel und seine Eindämmung zu verbreiten.
Sie gilt für Pkw, Transporter und Motorräder - basierend auf den CO2-Emissionen des Jahres 2020 - und wird in diesem Jahr schätzungsweise 4,1 Millionen Fahrzeuge und 2,1 Millionen Steuerzahler betreffen.
Wofür soll der Erlös verwendet werden?
Der Erlös geht vollständig an den Klimafonds und den Fond für das Naturerbe mit dem Ziel, in Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt und des öffentlichen Verkehrs zu investieren, erneuerbare Energien und saubere Fahrzeuge zu fördern sowie nachhaltige Mobilität, das Management von Naturparks und Forschung zu unterstützen.
Wer muss zahlen?
Die Steuer ist von natürlichen und juristischen Personen zu zahlen, die im Jahr 2020 ein Fahrzeug (Auto, Transporter oder Motorrad) mit Steuerdomizil in Katalonien besitzen. Juristische Personen ohne Steuersitz in Katalonien, die aber eine Niederlassung, Zweigstelle oder ein Büro und in Katalonien zugelassene Fahrzeuge im Jahr 2020 hatten, sind ebenfalls zur Zahlung der Steuer verpflichtet.
In der elektronischen Zentrale der Steuerbehörde von Katalonien (ATC) können Sie die Tabelle der Klammern konsultieren und mit dem Simulator die Kosten für die Steuer nach den CO2-Emissionen des Fahrzeugs berechnen.
Nicht alle Fahrzeuge müssen die Steuer bezahlen. 100 % elektrische Fahrzeuge, Mopeds, Lastkraftwagen oder Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, Reisebusse und Fahrzeuge, die für den Transport von mehr als 9 Personen (einschließlich des Fahrers) zugelassen sind, sind davon ausgenommen.
Fahrzeuge mit historischen Kennzeichen und Oldtimer haben Anspruch auf einen 100%igen Rabatt auf die volle Steuer und müssen daher nicht zahlen.
Die Steuer wird mit Hilfe eines Registers verwaltet, das vom ATC auf der Grundlage der ihm vorliegenden Daten erstellt und genehmigt wird.
Ab dem 1. Mai 2021 können Sie die vorläufige Liste der steuerpflichtigen Fahrzeuge und den zu zahlenden Betrag in der elektronischen Zentrale der Steueragentur von Katalonien, atc.gencat.cat, einsehen. Wenn Sie die Steuer per Lastschriftverfahren zahlen und elektronische Benachrichtigungen abonnieren, können Sie einen Rabatt von 2 % erhalten. Wenn Änderungen an den Daten in der Volkszählung vorgenommen werden müssen, können Sie die Änderungen bis zum 4. Juni einreichen.
Der Zugang mit idCAT Mobile (oder anderen digitalen Identifikationssystemen) ermöglicht es, die Daten abzurufen, Forderungen einzureichen, per Lastschrift zu bezahlen, elektronische Benachrichtigungen zu abonnieren, die Abrechnung zu bezahlen und Beschwerden einzureichen.
Ab dem 1. September wird das Verfahren abgeschlossen und die Zahlungsfrist beginnt über die elektronische Zentrale des ATC. Wenn Sie sich nicht für die Zahlung über die elektronische Zentrale entscheiden, erhalten Sie ab Oktober 2021 eine Benachrichtigung mit dem Betrag und den Fristen für die Zahlung.
Mittwoch 2021-03-31

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