EMPURIABRAVA, 31.03.2023 - 02:07 Uhr

Offener Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Katalonien /Spanien-Konflikt – Teil 2

KATALONIEN / SPANIEN: Die spanische Regierung und die Opposition der katalonischen Regierung werfen dieser undemokratisches Verhalten vor. Doch ist es undemokratisch, das Mandat, für das man gewählt wurde, durchzuführen, in diesem Fall ein Referendum, also eine Volksbefragung, ein Mittel der Demokratie? Ist es demokratisch, ein Referendum verhindern zu wollen durch hinterlistige Gesetzmacherei, Intervention der Finanzen, Verhaftung gewählter Repräsentanten des Volkes, Androhung von Höchststrafen, Aufhetzung der Bevölkerung durch falsche und tendenziöse Berichterstattung, durch Behinderung anderweitiger Berichterstattung, durch Polizei- und Militärgewalt?

Verschiedene Sprecher des spanischen Regierung, z.B. Herr Hernández, und der katalanischen Opposition, z. B. Frau Arrimadas, beschimpfen die katalanische Regierung als Nazis und Faschisten. Frau Arrimades bezeichnete das, was sie den katalanischen Nationalismus nennt, als das schlimmste Beispiel von Nationalismus in Europa in den letzen Jahrhunderten. Tatsächlich dreht es sich bei der katalanischen Bestrebung nach Selbstbestimmung um keinerlei Nationalismus, sondern einzig und allein um das Bestreben, die eigenen Belange selbst bestimmen zu können. Es ist gegen niemanden gerichtet, auch nicht gegen Spanien. Diese Vergleiche stellen eine unverzeihliche Banalisierung des Leidens der Opfer des Nationalsozialismus und Faschismus dar, zeigen aber die wahre Gesinnung derer, die sie aussprechen. In all den Jahren, in denen das Thema der katalanischen Selbstbestimmung im Gespräch ist, hat es ihrerseits keinen einzigen konstruktiven Vorschlag zur Lösung des Problems gegeben, nichts als Verleugnung, Verleumdung, Lächerlichmachung, Angriffe. Eindeutig fühlen diese Menschen sich bedroht, doch die Bedrohung besteht in ihrer eigenen inneren Haltung. Da diese Haltung unbewuβt ist, können sie nicht erkennen, daβ die Bedrohung, die sie als von der katalanischen Bestrebung nach Selbstbestimmung ausgehend wahrnehmen, tatsächlich eine Projektion der eigenen Haltung ist.

Die drei ursprünglichen Anklagepunkte gegen die 16 verhafteten Volksvertreter, Rechtsbeugung, Ungehorsam und Veruntreuung öffentlicher Mittel, treffen einzig und allein im Zusammenhang mit einem 2015 im Expressverfahren durchgeboxten Verfassungszusatz zu, dessen einziger Zweck eben dieser war: die katalanische Bestrebung nach Selbstbestimmung zu unterdrücken. Andererseits treffen alle drei Punkte voll und ganz auf das Verhalten der spanischen Regierung zu: das Recht wurde gebeugt, um es als Handhabe gegen die katalanische Bestrebung nach Selbstbestimmung zu benutzen; internationale Pakte und Bestimmungen der eigenen Verfassung wurden nicht beachtet, um auf keinen Fall der katalanischen Bestrebung nach Selbstbestimmung Raum zu gewähren; Unmengen öffenlicher Mittel flieβen in das Polizeiaufgebot, das die katalanische Bestrebung nach Selbstbestimmung unterdrücken soll. Doch die Veruntreuung öffentlicher Mittel seitens der spanischen Regierung geht noch viel weiter. Die europäische Gemeinschaft täte gut daran, einen näheren Blick auf die Verwendung europäischer Mittel in Spanien zu werfen.

Unbewuβte Schuld entsteht, wenn das eigene Verhalten dem Allgemeingut schadet. Selbst wenn man sich voll im Recht fühlt, wie all die Menschen, die sich auf Rechtsstaat und Verfassungstreue berufen, oder wie früher auf Vaterlandstreue, besteht eine Schuld, wenn man alles daran setzen, das eigene Schäfchen auf Kosten anderer ins Trockene zu bringen. Auch mit Spanien wird ein selbstverwaltetes Katalonien bessere Verhältnisse herstellen können als unter der spanischen Fuchtel. Ein anderes Beispiel wäre ein internationaler Gerichtshof, der Konzernen die Möglichkeit bietet, Staaten zu verklagen, wenn sie durch Umweltschutzbedingungen ihren Profit kürzen; wenn dieser Gerichtshof dem Konzern recht gibt, macht sich sowohl der Konzern als auch der Gerichtshof schuldig. Da wir uns ja aber in der Arena des Rechtstaates befinden, fühlt man sich gerechtfertigt und weiβ nichts von der eigenen Schuld. Doch die Schuld besteht und wird unterschwellig auf die eine oder andere Art ihren Preis fodern durch Krankheit, Versagen, Erfolglosigkeit, Bankrott, Einsamkeit, Bezugslosikeit, Zerstörung der Umwelt und des eigenen Innenlebens, auf individueller sowohl als auch auf kollektiver Ebene.

Im Zusammenhang mit den Kriegen und Diktaturen des 20. Jahrhunderts lastet die Schuld derjenigen, die sich gegen das Allgemeingut der Menschheit vergangen haben, auch auf deren Nachkommen,  auch noch in zweiter und dritter Generation, ob sie sich dessen bewuβt sind oder nicht. Wenn man diese Schuld anerkennt, kann man die nötigen Schritte unternehmen, um die geschädigte Beziehung zu reparieren. Unterschwellige Sühne durch Leiden ist unmöglich, denn sie lähmt und führt dazu, sich noch weiter von der verletzten Beziehung zurückzuziehen. So wird Schuld verewigt. Der einzige Weg eine Schuld zu bereinigen, ist es, sie zuzugeben und den angerichteten Schaden soweit wie möglich zu beheben.  

Die Haltung der spanischen Regierung und der Anstieg der rechtsradikalen Stimmen im deutschen Volk sind Symptome der selben Tendenz, die zu nichts als Leiden führt. Die katalanische Regierung liefert uns ein wunderbares Beispiel, wie eine Vielzahl verschiedener Ansätze gemeinsam zur Durchführung schwieriger Unternehmen zusammenarbeiten und alle Schwierigkeiten überwinden kann. Statt schulmeisterhaft den Zeigefinger zu erheben, sollten Regierungen überall sich zusammensetzen und von diesem Beispiel lernen.

Mit freundlichen Grüβen,
Brigitte Hansmann
Angewandte Sprachwissenschaften
Archetypische Musteranalyse
DFA Somatische Muster Erkennung
Strukturelle Integration


Samstag, 2017-10-14 10:40

  

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