EMPURIABRAVA, 19.05.2013 - 05:07 Uhr

Kommentar: Nicht jammern – klagen!

EMPURIABRAVA / KATALONIEN / SPANIEN: Wenn es - wie in ARENA berichtet - stimmt, dass MCS MARINA EMPURIABRAVA S.L. an Kanalanlieger in Em- puriabrava Rechnungen ohne rechtliche Grundlage verschickt, ist das nicht nur rechtswidrig im Sinne einer unbegründeten Forderung, es erfüllt den Tatbestand des versuchten Betruges., weil es sich letztlich um eine zivilrechtliche Forderung handelt. Vor allem im Hinblick darauf, dass es mehrheitlich Ferienobjekte betrifft, deren ausländische Eigentümer aufgrund der räumlichen Entfernung möglicherweise Ein-, bzw. Widerspruchsfristen versäumen könnten, kann man unterstellen, dass dieser Umstand zum Kalkül der Forderung gehört, um aus einem inhaltlichen Unrecht, formalrechtlichen Vorteil zu ziehen, bzw. eine formalrechtlich nicht bestreitbare Forderung zu machen. Es reicht daher nicht, der Forderung mangels erforderlicher Rechts- grundlage zu widersprechen, die beitreibende Firma sollte wegen versuchten Betruges angezeigt und damit strafrechtlich belangt werden. Darüberhinaus ist eine im Eilverfahren zu bean- tragende Unterlassungsklage, bzw. eine einstweilige gerichtliche Anordnung nötig, um die Stellung unberechtigter Forderungen mit sofortiger Wirkung, d.h. bis zum Vorliegen der rechtswirksamen  Genehmi- gung des Kostenvoranschlages durch die Generalitat zu unterbinden.

Individueller Widerspruch hat nur individuelle, d.h. für den Einzelfall aufschiebende Wirkung.  Es muss jedoch darum gehen, unzulässige Forderungen insgesamt zu verhindern.

Max

Donnerstag 24. Mai 2012 24.05.12 22:37

          

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