EMPURIABRAVA, 18.05.2012 - 12:22 Uhr

Spanien: Abtreibungsgesetz soll verschärft werden

MADRID / SPANIEN:  Wie sich die Bilder gleichen: im Jahr 1985 hatte der Vater des jetzigen Justizministers Alberto Ruiz Gallardón bereits einen Feldzug gegen die Erleichterung der Abtreibung geführt, die von dem damaligen sozialistischen Ministerpräsidenten Felipe González durchgesetzt worden war. Der bisherige Bürgermeister von Madrid und frisch ins Amt des Justizministers gekommene Gallardón will die Frist von 14 Wochen wieder abschaffen, innerhalb derer jede Frau, sei sie auch noch minderjährig, ungeprüft und ungestraft abtreiben darf.

In Zukunft soll eine Schwangerschaftsunterbrechung wieder an gewisse Kriterien gebunden sein, wie beispielsweise schwerste psychische Belastung der Schwangeren, Gefahr für Leib und Leben des ungeborenen Kindes oder Vergewaltigung. Der gelernte Jurist Gallardón führt dabei ins Feld, dass die spanische Verfassung dem ungeborenen Kind das Recht auf Leben zuspricht. Das bedeutet, dass nicht die Beeinträchtigung des täglichen Lebens der Schwangeren Vorrang vor dem Recht auf Leben des Ungeborenen hat. Der konservative Politiker will auch das Recht annullieren, das es schon Minderjährigen von 16 oder 17 Jahren gestattet, ohne elterliche Einwilligung abzutreiben. Die Statistik besagt, dass nur ein verschwindend geringer Prozentsatz der Frauen, die im letzten Jahr abgetrieben haben, ein missgebildetes oder von einer Erbkrankheit belastetes Kind zur Welt gebracht hätten, wäre ihm nicht der Lebensfaden schon vorher abgeschnitten worden. Auch wer der konservativen Partei der spanischen Politik nicht besonders nahe steht, wird sich der Frage stellen müssen, wie er oder sie selbst in dieser Angelegenheit urteilen würde. Sex ohne Verantwortung und Konsequenzen? Das sollte jede Frau sich vor Augen führen, ehe sie sich um ihrer Bequemlichkeit willen ihres noch ungeborenen Kindes entledigt. Menschliches Leben als Wegwerfprodukt? Warum soll eigentlich gestattet sein und völlig straffrei bleiben, was nur wenige Stunden nach der Geburt ein schwerwiegendes Tötungsdelikt darstellt?
Angelika Eisenführ

Mittwoch 01. Februar 2012 01.02.12 23:13

          

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